AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

(1) Der Verein führt den Namen Tierschutzverein Döbeln u.U. e.V.; Gerichtsstand: Amtsgericht Chemnitz VR 5233

(2) Der Verein hat seinen Sitz in 04749 Jahnatal und führt unter seiner Schirmherrschaft das Tierheim „Wiesengrund“  in Ostrau.

(3) Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

(4) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 

§ 1 Aufgabe und Zweck des Vereins

Der Tierschutzverein schützt Tiere vor Leid, Schmerzen und Misshandlung, indem wir aktiv Tiere in Not retten, im Tierheim pflegen und in ein neues Zuhause vermitteln. Die Aufgaben umfassen die Aufnahme von Fund- und Beschlagnahmungstieren, die Kastration von Streunern, Aufklärungsarbeit, Beratung zur artgerechten Haltung sowie die Zusammenarbeit mit Behörden gegen Tierquälerei. 

Die Hauptaufgaben im Detail:

Praktischer Tierschutz: Versorgung, Pflege und medizinische Betreuung von Abgabe-, Fund- und Wildtieren in Tierheimen.

Vermittlung: Suche nach einem geeigneten neuen Zuhause für die Tiere.

Hilfe in Notsituationen: Rettung von Tieren aus schlechter Haltung und Zusammenarbeit mit Veterinärämtern.

Prävention & Aufklärung: Beratung zur Tierhaltung, Informationskampagnen und Förderung des Tierschutzgedankens in der Öffentlichkeit.

Kastrationsaktionen: Kontrolle der Population herrenloser Katzen.

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. 

(2) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

§ 2 Tiervermittlungen

Bei der Vermittlung von Tieren wird ein Schutzvertrag geschlossen. Dieser enthält:

  1. Haltungsbedingungen: Verpflichtung zur artgerechten Haltung gemäß § 2 TierSchG

    2. Rückgaberecht/Vorkaufsrecht: Verbot der Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung des Vereins.                                3. Schutzgebühr: Deckung der Kosten (Impfung, Chip, Transport) ohne Gewinnabsich7                                                4. Besuchsrechte: Nachkontrollen durch den Verein

§ 3 Aufnahme von Fund- und herrenlosen Tieren 

Der Verein ist verpflichtet, Fund- und herrenlose Tiere aus seinem verantwortlichen Bereich aufzunehmen. Verletzte Tiere werden der Vertragstierärztin vorgestellt und medizinisch versorgt.

Vertragsbestimmungen zum Pensionsvertrag

Die Anzahl der freien Pensionsplatz richtet sich nach der internen Belegung der Tierheim-Tiere. Pensionstiere können nur dann aufgenommen werden, wenn das erforderliche Platzangebot für Fund- und Abgabetiere nicht eingeschränkt wird.

Verpflichtungen von unserer Seite:

Das Tierheim „Wiesengrund“ Ostrau verpflichtet sich, dem Tier während der vereinbarten Aufnahme- bzw. Pensionsdauer täglich ausreichenden Freilauf zu gewähren. Ausgeschlossen sind Katzen, diese werden in unserem Katzenpension-Raum untergebracht.

Wir verpflichten uns, den Tierbesitzer unverzüglich zu benachrichtigen, sofern bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten während der Pensionszeit oder das Tier Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen.

Besonderheiten der Verpflegung und medizinischer Versorgung sind ausdrücklich festzuhalten. Werden läufige Hündinnen in die Pension gebracht, ist das Tierheimpersonal darüber zu unterrichten. Sollten kranke Tiere für die Tierpension angemeldet werden, bzw. sind die Tiere am Abgabetag erkrankt, entscheidet das Tierheimpersonal über eine Aufnahme.

Verpflichtungen des Tierbesitzer:

Die Pensionszeit für das Tier ist mit dem Tierheim vorher zu vereinbaren.

Der Tierhalter verpflichtet sich bei Abgabe in die Pension die fällige Pensionsgebühr zu zahlen.

Der Tierbesitzer erklärt sich einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles seines Hundes erfolgen sollen. Der Tierbesitzer übernimmt die dadurch entstehenden Kosten.
Der Tierbesitzer übergibt dem Tierheim bei Abgabe eines Tieres in die Pension einen Impfpass mit dem Nachweis aller gültigen Impfungen sowie einer aktuellen Parasitenbehandlung.

Sollte dies nicht der Fall sein, berechtigt es die Hundepension zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Nachholung der Impfungen auf Kosten des Tierbesitzers. In Ausnahmefällen wie die notwendige sofortige Unterbringung des Tieres (Krankenhausaufenthalt, Reha usw.) trägt der Tierbesitzer das Risiko einer Erkrankung.

Folgeschäden aufgrund nicht durchgeführter aber vertraglich zugesagter Impfungen gehen zu Lasten des Hundebesitzers.

Bricht der Tierbesitzer während der Pensionszeit den Vertrag vorzeitig ab, besteht dennoch die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.

Die Tiere sind umgehend nach Ablauf der vereinbarten Pensionsdauer durch den Tierbesitzer abzuholen, soweit keine Vereinbarung über die Verlängerung getroffen wurde.

Allgemeine Bestimmungen:

Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

Der Tierschutzverein Döbeln u.U. e.V. übernimmt keine Haftung für entlaufene Tiere, ebenso wenig für auffällige Schäden, welche am Tier durch eine Infektion (z.B. Seuchen) oder einen Unfall (z.B. Beißerei) entstehen. Erkrankt ein Tier, so ist der Tierschutzverein Döbeln u.U. e.V. ermächtigt, einen Tierarzt beizuziehen. Die Behandlungskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Besitzers und sind bei Abholung des Tieres sofort zu begleichen.

Stirbt das Tier altershalber oder aus unvorhersehbaren Gründen, wird jede Haftung abgelehnt.

Sämtliche anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Besitzers.

Der Tierschutzverein Döbeln u.U. e.V. übernimmt keine Verantwortung für mitgebrachte Sachen (Decken, Schüsseln, Spielzeug etc.).

Wir setzen voraus, dass Sie eine Haftpflichtversicherung für ihr Tier abgeschlossen haben. Sollte das Tier trotz Sorgfaltspflicht unseres Betreuer-Teams entlaufen und/oder Schäden bei Drittpersonen verursachen, ist die Haftung unsererseits ausgeschlossen.

Widerrufsbelehrung:

Sie haben die Möglichkeit, die Reservierung des Pensionsplatzes zu stornieren bzw. zu widerrufen.

Ihren Widerruf senden Sie uns bitte per:

E-Mail: tierheim-ostrau@t-online.de

oder telefonisch unter

Mobil: 0157-57528546

Festnetz: 034324-21863

 

Der Vorstand

Tierschutzverein Döbeln u.U. e.V.