(1) Der Verein führt den Namen Tierschutzverein Döbeln u.U. e.V.; Gerichtsstand: Amtsgericht Chemnitz VR 5233
(2) Der Verein hat seinen Sitz in 04749 Jahnatal und führt unter seiner Schirmherrschaft das Tierheim „Wiesengrund“ in Ostrau.
(3) Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
(4) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Tierschutzverein schützt Tiere vor Leid, Schmerzen und Misshandlung, indem wir aktiv Tiere in Not retten, im Tierheim pflegen und in ein neues Zuhause vermitteln. Die Aufgaben umfassen die Aufnahme von Fundtieren und Tieren, die von Amts wegen sichergestellt werden müssen, die Kastration von Streunern, Aufklärungsarbeit auf öffentlichen Veranstaltungen und in Medien, Beratung zur artgerechten Haltung sowie die Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt gegen Tierquälerei.
Die Hauptaufgaben im Detail:
Praktischer Tierschutz: Versorgung, Pflege und medizinische Betreuung von Abgabe- und Fundtieren. Verletzte Wildtiere werden an die zuständigen Behörden gemeldet.
Vermittlung: Vermittlungen in ein neues Zuhause werden nach Prüfung des passenden Umfeldes durch einen Vermittlungsvertrag vorgenommen
Hilfe in Notsituationen: Unterstützung und Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt, um Tiere aus schlechter Haltung zu retten.
Prävention & Aufklärung: Beratung zur Tierhaltung, Informationskampagnen und Förderung des Tierschutzes in der Öffentlichkeit.
Kastrationsaktionen: Herrenlose und wilde Katzen werden kastriert.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Bei der Vermittlung von Tieren wird ein Schutzvertrag geschlossen. Dieser enthält:
Der Verein ist verpflichtet, Fund- und herrenlose Tiere aus seinem verantwortlichen Bereich aufzunehmen. Verletzte Tiere werden der Vertragstierärztin vorgestellt und medizinisch versorgt. Gechippte Fundtieren werden die Besitzer dem Haustierregister gemeldet. Bei nicht gekennzeichneten Tieren werden mit Unterstützung von Behörden und Medien die Besitzer gesucht.
Die Anzahl der freien Pensionsplatz richtet sich nach der internen Belegung der Tierheim-Tiere. Pensionstiere können nur dann aufgenommen werden, wenn das erforderliche Platzangebot für Fund- und Abgabetiere nicht eingeschränkt wird.
Das Tierheim „Wiesengrund“ Ostrau verpflichtet sich, dem Tier während der vereinbarten Aufnahme- bzw. Pensionsdauer täglich ausreichenden Freilauf zu gewähren. Ausgeschlossen sind Katzen, diese werden in unserem Katzenpension-Raum untergebracht.
Wir verpflichten uns, den Tierbesitzer unverzüglich zu benachrichtigen, sofern bei seinem Hund gesundheitliche Störungen auftreten während der Pensionszeit oder das Tier Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen.
Besonderheiten der Verpflegung und medizinischer Versorgung sind ausdrücklich im Pensionsvertrag festzuhalten. Werden läufige Hündinnen in die Pension gebracht, ist das Tierheimpersonal darüber zu unterrichten. Sollten kranke Tiere für die Tierpension angemeldet werden, bzw. sind die Tiere am Abgabetag erkrankt, entscheidet das Tierheimpersonal über eine Aufnahme.
Die Pensionszeit für das Tier im Tierheim mündlich, schriftlich oder telefonisch angemeldet werden.
Der Tierhalter verpflichtet sich bei Abgabe in die Pension die fällige Pensionsgebühr zu zahlen. Der Tierbesitzer übergibt dem Tierheim bei Abgabe des Tieres in die Pension einen Impfpass mit dem Nachweis aller gültigen Impfungen sowie einer aktuellen Parasitenbehandlung.
Der Tierbesitzer erklärt sich einverstanden, dass notwendige tiermedizinische Behandlungen während der Pensionszeit, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte, erfolgen. Der Tierbesitzer übernimmt die dadurch entstehenden Kosten.
In Ausnahmefällen – wie die notwendige sofortige Unterbringung des Tieres, weil der Besitzer in ein Krankenhaus muss und sein Tier nicht versorgen kann, trägt der Tierbesitzer das Risiko einer Erkrankung, wenn dieses nicht geimpft ist.
Folgeschäden aufgrund nicht durchgeführter, aber vertraglich zugesagter Impfungen gehen zu Lasten des Hundebesitzers.
Bricht der Tierbesitzer während der Pensionszeit den Vertrag vorzeitig ab, besteht dennoch die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Pensionsgebühr.
Die Tiere sind umgehend nach Ablauf der vereinbarten Pensionsdauer durch den Tierbesitzer abzuholen, soweit keine mündliche oder schriftliche Vereinbarung über die Verlängerung getroffen wurde.
Sollte Tiere nach der vereinbarten Pensionszeit nicht abgeholt werden, ergeht das Tier nach Ablauf von 21 Tagen automatisch in das Eigentum des Tierheimes über.
Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Der Tierschutzverein Döbeln u.U. e.V. übernimmt keine Haftung für entlaufene Tiere, ebenso wenig für Schäden, welche am Tier durch eine Infektion (z.B. Seuchen) oder einen Unfall (z.B. Beißerei) entstehen.
Stirbt das Tier altershalber oder aus unvorhersehbaren Gründen während der Pensionszeit, wird keine Haftung übernommen. Sämtliche anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Besitzers.
Der Tierschutzverein Döbeln u.U. e.V. übernimmt keine Verantwortung für mitgebrachte Sachen (Decken, Schüsseln, Spielzeug etc.).
Wir setzen voraus, dass Sie eine Haftpflichtversicherung für ihr Tier abgeschlossen haben. Sollte das Tier trotz Sorgfaltspflicht unseres Betreuer-Teams entlaufen und/oder Schäden bei Drittpersonen verursachen, ist die Haftung unsererseits ausgeschlossen.
Sie haben die Möglichkeit, die Reservierung des Pensionsplatzes zu stornieren bzw. zu widerrufen.
Ihren Widerruf senden Sie uns bitte per:
E-Mail: tierheim-ostrau@t-online.de
oder telefonisch unter
Mobil: 0157-57528546
Festnetz: 034324-21863
Der Vorstand
Tierschutzverein Döbeln u.U. e.V
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